Wertgutachten für Wohnimmobilien


Modernes Haus mit Pool im Vordergrund
Wertgutachten

Wir bieten Ihnen Sachverständigen-Gutachten  für die Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts für :

 

Wohnimmobilien

  • Eigentumswohnungen und sonstiges Teileigentum
  • freistehende Einfamilienhäuser
  • Reihenhäuser
  • Doppelhaushälften
  • Geschosswohnungsbauten

Ein Wertgutachten wird auch u. a. benötigt, wenn eine Immobilientransaktion nicht unmittelbar stattfinden soll oder zum Zwecke von Erbauseinandersetzungen ein Marktwert (Fair Value) bekannt sein muss, weil anteilige Ausschüttungssummen für die Mitglieder einer Erbengemeinschaft zu ermitteln sind, ohne dass das Objekt verkauft wird.

 

Wir erstellen unsere Wertgutachten für Wohnimmobilien zur Ermittlung des Verkehrswertes. Der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie ist der Preis, der bei einem Verkauf üblicherweise zu erzielen wäre. Er hängt einerseits von den objektiven Eigenschaften des Grundstücks (wertrelevante Merkmale), andererseits vom Zeitpunkt (Wertermittlungsstichtag) ab. Dabei werden überwiegend das Sachwertverfahren (Abschlags- und Indexverfahren) oder das Vergleichswertverfahren sowie Ertragswertverfahren (bei Miet- oder Renditeobjekten) eingesetzt.

 

 

Folgende Rechtsgrundlagen und Normen werden u. a. herangezogen:

  • Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bek. vom 27.08.1997
  • Wertermittlungsverordnung (WertV) vom 06.12.1988
  • Wertermittlungs-Richtlinien (WertR) i.d.F. vom 11.06.1991
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.03.1951, zuletzt geändert vom 05.10.1994
  • Erbbaurechtsverordnung (ErbbauVO) vom 15.01.1919, zuletzt geändert vom 09.06.1998
  • Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) vom 12.10.1990, zuletzt geändert vom 23.07.1996
  • DIN 283 (März 1951) Wohnungen
  • DIN 276 (1993) Kosten im Hochbau
  • DIN 277 (1950) Ermittlung des umbauten Raumes für ausgeführte Hochbauten
  • DIN 277 (1987) Grundfläche und Rauminhalt

 

Sie erhalten ein Wertgutachten mit allen relevanten Aussagen zu Lage, Grundstück, Gebäude (bei Renditeobjekten zusätzlich zur Vermietung) mit abschließender Beurteilung und Anlagen wie Plänen (Flurkarte, Übersichtspläne), Grundrissen sowie Fotodokumentationen als gebundene Ausfertigung.

 

Die Kosten dafür orientieren sich i.d.R. am Wert der Immobilie.

 

 

Kurzgutachten


Eine kostengünstige Variante zum Vollgutachten:

 

Hierbei werden die Daten zur Verkehrswertermittlung auch nach § 194 BauGB  zur Berechnung von Sach- und Ertragswert einer Immobilie herangezogen.  Das heißt, die Berechnung ist die gleiche wie bei einem Vollgutachten.

 

Bei der kostengünstigen, gekürzten Form des Wertgutachtens wird auf eine ausführliche technische Beschreibung der Immobilie, der Mikro- und Makrolage, sowie möglicher Einflüsse der geografischen und örtlichen Lage verzichtet.

 

Sie erhalten eine kompakte, professionell gebundene Ausführung mit dem Ergebnis und Erläuterungen dazu.